Ein oft in Internetforen und Blogs diskutiertes Thema sind Bankkonten für Schufasünder und/oder Arbeitslose. Inzwischen ist es kein Sonderfall mehr, wenn ein arbeitsloser von allen Banken eine Ablehnung bekommt und am Ende ohne Bankkonto da steht.
In zahlreichen Beiträgen des Word Wide Web erwähnen User das dies nicht sein kann und die Banken dazu verpflichtet sind "jedem" ein Bankkonto bzw. Girokonto zu eröffenen. Stimmt das denn wirklich? Hat "jeder" das Recht auf ein Konto und sind die Banken wirklich verpflichtet dazu?
Hier eine Info zur ständig diskutierten "freiwilligen Selbstverpflichtung" der Banken:
Verbraucherschützer kritisieren Banken - auch wegen teurer Kredite für Geringverdiener.
Zwar hat der Zentrale Kreditausschuss der Banken schon 1995 eine freiwillige Selbstverpflichtung der Banken ausgesprochen, Jedermann ein Girokonto auf Guthabenbasis zu ermöglichen, aber viele Banken und Sparkassen lehnen immer noch die Eröffnung eines solchen Kontos ab bzw. kündigen es bei Pfändungen. Gerade für Empfänger von Arbeitslosengeld 2 ist das oft ein besonderes Problem.
Eine freiwillige Selbstverpflichtung ist eine einseitige Erklärung von Staaten, Organisationen, Personen oder Firmen, mit denen diese sich verpflichten, bestimmte Regeln einzuhalten. Diese Selbstverpflichtung ist rechtlich jedoch nicht bindend.
Die “freiwillige Selbstverpflichtung” der Banken wird oft falsch verstanden und lässt Grund zur Annahme, dass einem in jedem Fall ein Bankkonto zusteht. Aufgrund dieser Tatsache bieten einige Banken ein Bankkonto auf Guthabensbasis an. Dabei sprechen diese von Konten für Jedermann, welche jedoch mit einigen Funktionseinschränkungen behaftet sind. Beispielsweise können Sie nur an Bankeigenen Geldautomaten über Ihr Geld verfügen und es handelt sich dabei nicht um ein Girokonto.
Soll heissen das Ihre Bank Ihnen definitiv KEIN Konto eröffnen muss!
Wenn Ihnen Ihre Bank also kein Konto eröffnen will, haben Sie keine Chance, da die "freiwillige" Selbstverpflichtung nicht bindend ist. Sie haben auch kein Anrecht auf ein sogenanntes "Bankkonto auf Guthabenbasis"